▪ Definition in § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):"Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person"
▪ Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann (personenbeziehbare Daten).
▪ Beispiele für personenbezogene Daten: Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Gen-/Krankendaten etc.
▪ Werturteile (zum Beispiel Zeugnisse), ...
▪ Beispiele für personenbeziehbare Daten: Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Matrikelnummer